Bucht von St. Heinrich
Zur Schonung des Landschaftsbildes wünschte auch die Staatliche Seenverwaltung eine „traditionelle“ Bauweise, Prinzip „Isarfloss“. 16 m lange Fichtenstämme als Schwimmkörper, darauf als
Brutfläche eine Plattform, mit Kies bedeckt. Anders als auf kleineren Weihern oder in geschützten Buchten türmen sich bei Sturm am offenen Starnberger See Wellen auf, die ein flaches Floss
überschwemmen und die Gelege zerstören würden. Diese erhöhte Plattform, eine Art „Tanzboden“, macht den Bau eines solchen Brutfloßes aufwändig und teuer. Die Lebensdauer solcher „Isarflöße“ ist
begrenzt, nach etwa acht Jahren büßen sie an Schwimmfähigkeit ein. Durch Kot und Nistmaterial wurde die Brutfläche aufgedüngt, störender Bewuchs stellte sich ein. Alljährlich mussten Nestreste
und Bewuchs entfernt, der Kies gereinigt und teilweise ersetzt werden – die Arbeit, natürlich außerhalb der Brutzeit, hörte nicht auf. Seit 1995 betreut der LBV Starnberg das Brutfloss auf
„seinem“ See. 1996 erreichten wir, dass die Bucht als „Vogelschutzgebiet“ unter gesetzlichen Schutz gestellt wurde.