Zur Brutzeit ist das Befahren von Abschnitten der beiden größeren Flüsse im Landkreis – Würm und Amper – nicht gestattet, damit Vögel, die im Schilf und anderen ufernahen Strukturen
brüten, bei der Aufzucht ihrer Jungen nicht gestört werden.
Deshalb gelten folgende Regelungen:
Das Befahren der Würm im Leutstettener Moos – also zwischen der Rambeck-Werft in Starnberg (Flusskilometer 0) und dem Leutstettener Schloss (Flusskilometer 5) – ist vom
1. März bis 30. Juni nicht erlaubt.
Das Befahren der Amper im Ampermoos – also zwischen Stegen (Flusskilometer 105,8) und Grafrath (Flusskilometer 99,2) – und zwischen Schöngeising (Flusskilometer 94,0) und
Fürstenfeldbruck (Flusskilometer 88,2) ist vom 1. März bis 15. Juli nicht erlaubt.