Segeln:
Der Bayerische Seglerverband (BSV), die Segelclubs vor Ort und ihre Mitglieder sind in Bezug auf den Wasservogelschutz an den großen Voralpenseen die absoluten Vorreiter. Bereits 1997 haben sie
sich in einer freiwilligen Vereinbarung dazu verpflichtet, in den Ramsargebieten (Starnberger See, Ammersee, Chiemsee) von 01. November bis 31. März gänzlich auf die Ausübung des Segelsports zu
verzichten. Der BSV, dem somit ein wichtiger Vorbildcharakter zukommt, hat diese Selbstverpflichtung all die Jahre hindurch immer wieder bestätigt.
Im März 2022 berichtet
der BSV über den wichtigen Beitrag der Segler und Seglerinnen zum Vogelschutz an den großen bayerischen Voralpenseen.
Rudern:
Auch der Bayerische Ruderverband hat sich 1997 in einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Umweltministerium zur Rücksichtnahme verpflichtet.
Die örtlichen Rudervereine wie MRSV, MRC und Tutzinger Ruderverein befahren den See nur auf einem mittig gelegenen Korridor für Sportruderer. Sie meiden also die ufernahen
Abschnitte, auf die die Wasservögel bei der Futtersuche angewiesen sind. Dabei wird die Starnberger Bucht möglichst fern von beiden Ufern verlassen und es wird etwa die Seemitte befahren.
Sicherheitsgründe sprechen dafür, für die Fahrt nach Süden den westlichen Teil und für die Fahrt nach Norden den östlichen Teil dieses mittleren Fahrstreifens zu nutzen.
Dabei gelten von November bis März folgende zeitlichen Einschränkungen. Unter der Woche darf ab 10 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang gerudert werden, am Wochenende ab 9 Uhr bis eine Stunde
vor Sonnenuntergang.
Stand-Up Paddeln, Surfen, Kajak, Kanu,
Bootsbetrieb:
Im Winterhalbjahr brauchen die weit gereisten Zugvögel Ruhe, um ihren Energiebedarf zu
decken. Nur so können sie ihre Körpertemperatur aufrechterhalten und gleichzeitig Fettreserven für die Überwinterung und den Rückflug in die Brutgebiete aufbauen und schonen. Bei der Futtersuche
sind sie auf ufernahen Flachwasserzonen angewiesen, in denen sie ihre Nahrung erreichen können (v. a. Muscheln und Wasserpflanzen). Nähern sich Menschen an, werden oft Tausende Vögel
aufgeschreckt und fliehen. Gerade solche „Kaltstarts“ zehren an den Energiereserven, die für die Vögel während der kalten Jahreszeit lebenswichtig sind. Nach dem Vorbild der Segler, der
Werftbetreiber und der Seenschifffahrt sind daher auch private Wassersportler angehalten, zum Schutz der Wasservögel auf winterliche Befahrungen am Starnberger See zu verzichten.
Weitere Infos findet man auf der Seite der unteren Naturschutzbehörde Starnberg
.
Bitte halten Sie sich an den freiwilligen Befahrungsverzicht von 01. November bis 31. März. Meiden Sie in jedem Fall konsequent
die Winterruhezonen und halten Sie größtmöglichen Abstand zu Vogelansammlungen (>300 m).