Nicht alle Arten, die in Deutschland und Bayern auf den Roten Listen stehen, also vom Aussterben bedroht, besonders gefährdet oder selten sind, finden sich in den Anhängen von NATURA 2000.
Denn bei der FFH -Richtlinie wird nicht vorrangig das Aussterberisiko bewertet, sondern die Frage, ob für sie ein „günstiger Erhaltungszustand“ dauerhaft gesichert ist oder hergestellt
werden kann. Das ist im Wesentlichen nur möglich, wenn ihre Lebensstätten nicht beschädigt oder zerstört werden.
Auch diesen Rote-Listen-Arten gilt natürlich unsere besondere Aufmerksamkeit.
Beispiel: Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris), eine der „gefährdeten“ (RL 3) Orchideen.