Gemeinsam Bayerns Natur schützen

40 Jahre Europäische Vogelschutzrichtlinie

17. Juli 2019

Trotz sommerlicher Hitze und beginnender Urlaubszeit hatten sich knapp 30 Interessierte beim Ornistammtisch der Arbeitsgemeinschaft Starnberger Ornithologen (ASO) eingefunden. Auf dem Programm stand ein Vortrag von Dr. Andreas von Lindeiner, Fachbeauftrater des LBV in Hilpoltstein zum Thema „4o Jahre Vogelschutzrichtlinie“. Andreas von Lindeiner ist Mitglied der bundesweiten Natura 2000-Steuergruppe der Naturschutzverbände und seit vielen Jahren mit der Richtlinie befasst.

 

Die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 verabschiedet und legte den Grundstein für einen europaweiten Naturschutz. Auslöser für die Vogelschutzrichtlinie war der allgemeine Rückgang der Vogelbestände sowie die Jagd auf die Singvögel in Südeuropa. Zum Thema Jagd legte Andreas von Lindeiner erschreckende Zahlen vor. Im jahr 2017 wurden legal ca. 53 Millionen(!) Vögel gejagt, dazu kommen im Mittelmeerraum(Ägypten, Syrien, etc.) noch ca 25 Millionen(!) illegal getöter Vögel. Die häufigsten Arten sind dabei Buchfink, Mönchsgrasmücke, Wachtel und Singdrossel. Mit Zahlen von 2005 und 2017 belegte der Referent einen gewissen Rückgang bei der Bejagung in den Ländern Italien und Frankreich. Ob das auf ein Umdenken der Menschen oder auf den allgemeinen Bestandsrückgang zurückzuführen ist, kann nicht beurteilt werden. Trotzdem sind die Zahlen immer noch erschreckend hoch (so wurden bspw. in Italien im Jahr 2017 ca. 2,95 Mio. Singdrosseln geschossen). Weitere Informationen zum Thema Vogeljagd findet man auf der Internetseite des Komitees gegen den Vogelmord

Schwarzstorch (Foto: Sebastian Ludwig)
Schwarzstorch (Foto: Sebastian Ludwig)

Mit der Vogelschutzrichtlinie entschloss sich die europäische Union zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und deren Lebensräume. Neben neuen Artenschutzregelungen verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten dazu, Schutzgebiete, sog. Special Protection Areas(SPAs) für eutopaweit gefährdete Arten und Lebensräume einzurichten. Es entstand ein Netzwerk aus europäischen Vogelschutzgebieten, die gemeinsam mit den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) die Grundpfeiler für das weltweit größte ökologisch zusammenhängende Schutzgebitesnetz – NATURA 2000 – stellen. In Bayern gibt es 674 FFH- und 84 SPA-Gebiete. Für jedes dieser Gebiete soll ein Managementplan erstellt werden. Hier gibt es noch große Defizite, in vielen Gebieten ist mit der Erstellung des Managementplans noch gar nicht begonnen worden.

 

Bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie gab es Gewinner und Verlierer bzw. Arten, die (noch) nicht von der Richtlinie profitiert haben. Zu den Gewinnern in Deutschland zählen „prominente“ Arten wie Weißstorch, Schwarzstorch, Seeadler und Kranich, deren Bestände sich vor allem dank der Artenhilfsprogramme gut entwickeln.

Arten, deren Bestandsentwicklung besorgniserregend sind, sind die Arten der Kulturlandschaft, die Weitstreckenzieher und die Watvögel.Der vom Bundesamt für Naturschutz ermittelte Indikator für Artenvielfalt und Landschaftsqualität zeigt für den Bereich Agrarland anhand der Bestandsentwicklung von 11 ausgewählten Vogelarten (u.a. Braunkehlchen, Feldlerche, Kiebitz) eine erschreckende Tendenz. Der aktuelle Wert (aus dem Jahr 2013)  von 59 % liegt immer noch sehr weit vom Zielwert 100%, der für das Jahr 2030 angepeilt wurde. Doch nicht nur das, auch der Trend führt weg vom Zielwert.

 

Erstaunlicherweise bestehen bei vielen Arten auch Defizite bei den Datengrundlagen. Bei vielen Arten sind die Bestandschätzungen sehr ungenau, was eine Beurteilung der Gefährdungssituation erschwert. Hier sind verstärkt Monitoringmaßnahmen notwendig, um die Datengrundlage zu verbessern.

 

Trotz mancher Erfolge gibt es also noch viel für den Schutz der Vögel zu tun.

Andreas von Lindeiner führte unter anderem folgende Punkte aus:

 

- Wirksame Managementpläne zur Umsetzung der Schutzpläne erarbeiten

- Ausreichende finanzielle Mittel für die Umsetzung der Managementpläne bereitstellen

- Ein verbessertes staatlich finanziertes Monitoring der relevanten Arten, insbesondere in den SPAs aufbauen

- Weitere Artenhilfsprogramme, insbesdondere für die Arten der Kulturlandschaft, erarbeiten und umsetzen

 

Weitere Informationen über die Vogelschutzrichtlinie und die Aktivitäten des LBV findet man hier.

 

In der anschließenden ausfürlichen Diskussion wurden noch einige Punkte vertieft. Andreas von Lindeiner konnte alle Fragen kompetent beantworten. Wir danken dem Referenten für einen sehr gelungenen und informativen Vortrag.

 

(Text: Pit Brützel)