Naturschutzgebiete (NSG) sind Gebiete in denen Natur und Landschaft einen sehr hohen gesetzlichen Schutzstatus haben. Zerstörung, Beschädigungen oder Veränderungen durch den Menschen sind in
diesen rechtsverbindlich festgesetzten Gebieten verboten. Ein Betreten oder gar eine Bewirtschaftung sind nur unter strengen Auflagen zulässig. Naturschutzgebiete können von den Höheren
Naturschutzbehörden ausgewiesen werden
· um bestimmte Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften und Biotope zu erhalten, zu
verbessern oder wiederherzustellen,
· aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
· wenn die entsprechenden Naturräume besonders selten oder einzigartig sind.